Ich habe es zwar schon hier ergänzt, aber doppelt hält besser. Der Russe, der sich die Zeichenfolge markenrechtlich sichern wollte, um damit ordentlich Geld in Form von Lizenzeinnahmen zu schweffeln – nur Firmen hätten zählen müssen – ist bei der russischen Patentbehörde gescheitert.
Laut dem Newsportal Russiatoday haben die russischen Markenwächter jedoch nun klargestellt, dass das Emoticon nicht geschützt werden kann. Die Zeitung Kommersant berichtet, dass Teretin lediglich von Unternehmen Lizenzgebühren einheben wollte. In privaten E-Mails und SMS hätte der Absender dem Empfänger also weiterhin gratis zuzwinkern dürfen. Die russische Internetwirtschaft reagierte jedenfalls prompt und empört. „Das ist absurd“, polterte der Geschäftsmann Alexander Manis im russischen Fernsehen. „Als nächstes erwirbt jemand die Rechte auf die 33 Buchstaben des russischen Alphabets“, wetterte Manis.
Quelle: pressetext
Wer nun aber glaubt, der Russe sei der Erste mit so einer absurden Idee gewesen, der darf nun weiterlesen und sich eines besseren belehren lassen. Schon 1998 hatte sich die Firma „Despair“ das Emoticon für „Trauer“ , auch „Frowny“ genannt, beim US-Patentamt reservieren lassen.
Ende 2000 will der Rechteinhaber dann mit dem Carnivore-Überwachungssystem des FBI Unmengen unverschlüsselter E-Mails daraufhin gescannt haben, ob deren Absender illegalen Gebrauch vom Frowny gemacht haben. Nicht weniger als sieben Millionen Internet-Nutzer sollten daraufhin individuell wegen der Markenrechtsverletzung angeklagt werden.
Als Strafe müsse jeder Angeklagter tausendmal von Hand schreiben: „:-( ist eingetragenes Warenzeichen der Despair, Inc.“. Spätestens jetzt sollte man aber merken, dass dies eine Aktion mit satirischen Charakter sein sollte. Auch wenn die Wirklichkeit eher war und eigentlich immer noch ist.
Ziel von Edward L. Kersten, Gründer der Firma Despair, war es, den damaligen „Online-Buchladen“ Amazon mit seinem 1-Klick-Bestellsystem, welches sich Amazon-Gründer Bezos patentrechtlich schützen hat lassen, vorzuführen. Mehr gab es damals bei heise, Telepolis und in Teil 1 und 2 in den Betrachtungen eines Rechtsanwaltes zu lesen.
Und wieder fang ich an ::P:
Das ist doch echt die Höhe, dass jemand so etwas überhaupt versucht!!!
Ich meine, man muss doch merken das man damit nicht durchkommt!
Na ja, warscheinlich versucht tatzächlich bald noch jemand das Alphabet zu Copirighten (nettes Wort nich)…
P.s.: deine Blog Beiträge sind übrigens meistens recht lustig und geben auch einen gewissen Denkanstoß :;): :winken:
@The blog: Dein PS freut mich jetzt aber. ::):
Das sollte sie auch ::D:
sowas gibt es immer wieder aber zum Glück scheitere es auch immer. xD :hurra:
Gut so! Das was der Ami gemacht, war aber auch nicht von schlechten Eltern.
Sieg für die freien Smilies! Hier wird man ja auch noch gut informiert, neben den ganzen Smileys!
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Sowas scheitert immer? So wie das sichern der Farbe Magenta als Markenrechtsanspruch? Oder die Marke Kinder? Oder auch toll, Ein spezieller Lila Fabton als Marke!!
Es wird viel zu viel gestattet, auch an patenten… das Darstellen einer Homepgae über eine Scriptingsprache mit Hilfe einer Datenbankanwendung. Zum Glück galt hierbei das Prior Art.
LG AveN
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