Lange war’s ruhig hier im Blog und der Lappan-Verlag hatte mir das Wiederbeleben des Blogs nochmals einen Tick schwerer gemacht, aber man soll sich ja nie unterkriegen lassen. Für Ruhe im Blog war schlussendlich ich selber verantwortlich.
Genauso verantwortlich bzw. verantwortungslos war ich Weihnachten 2006, genauer gesagt am 24. Dezember 2006 als ich hier meine üblichen Adventkranz-Smilies vorstellte und ein Gedicht dazu stellte.
Ein teures Gedicht wie ich im Juli 2011 erfahren durfte, denn im Gegensatz zu allen anderen Beiträgen mit Gedichten fremder Autoren, hatte ich mich bei diesem Gedicht nicht um die Rechte daran schlau gemacht. Normalerweise achte ich darauf das der Dichter schon mehr als 70 Jahre tot ist, damit ist man hierzulande eigentlich auf der sicheren Seite.
Doch im besagten Falle war es ein Gedicht von Heinz Erhardt mit dem Titel „Die Weihnachtsgans“. Der gute Heinz, in meinen Augen deutsches Kulturgut, ist leider noch keine 70 Jahre tot („leider“ nur im Zusammenhang, dass dies nun mein persönliches Pech darstellt). Dementsprechend gibt es jemanden, der mit den Werken von Heinz Erhardt Geld verdienen möchte und dies ist der Lappan Verlag.
Über die Kanzlei KSP Rechtsanwälte erhielt ich dann auch ein freundliches Schreiben, dass ich eine Urheberrechtsverletzung begannen habe (den Autor hatte ich aber genannt, ich hatte mir also nichts zu Eigen gemacht!) und ich möge doch bitte Schadenersatz in Höhe von 726,90 Euro (inkl. aller Gebühren) leisten. Das Gedicht muss natürlich auch entfernt werden.
Ich hatte mich zwar mit KSP dann mit einer Zahlung von ca. der Hälfte geeinigt, genauso teuer war dann aber auch noch die Rechtsberatung durch meinen Anwalt. Müssen halt auch von was leben, die lieben Anwälte. Was man der KSP zu Gute halten muss ist, dass man neben der Schadenersatzforderung nicht auch abgemahnt hat. Beides wäre möglich gewesen. Wie auch immer, die Kanzlei macht ja nur ihren Job.
Was man dem Lappan Verlag aber vorwerfen muss ist, dass die Erbengemeinschaft das Vorgehen gar nicht begrüßte und ein einfaches Anschreiben an meine Person ausgereicht hätte. Im Gegenzug hätte ich auch was nettes über den Lappan Verlag geschrieben und das Gedicht natürlich entfernt, so bleibt ein fahler Beigeschmack und jeder kann sich sein eigenes Bild über dieses Unternehmen machen.
Auf boersenblatt.net gab es einen Artikel zu diesem Thema, in welchem es hieß:
„Dabei nehmen wir die 6.000 Fälle in Blogs und Foren jedoch aus“, betont Klaus Kämpfe-Burghardt, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ueberreuter, zu der Lappan gehört. Juristisch verfolgt würden nur die ca. 400 gewerblich genutzten Seiten.
Schade, bin wohl doch kein Blog bzw. muss das Börsenblatt sich wohl verschrieben haben, denn Herr Kämpfe-Burghardt schrieb mir:
… zu Ihren Zitaten zu meiner Person und die mir zugeschriebenen Zitaten nur so viel: Nicht immer hat man Einfluß auf das, was die Presse über einen schreibt, bzw. wie man zitiert wird. Gerichtsrelevant ist das aber nicht.
Zu Ihrem Verstoß gegen das Urheberrecht nehmen Sie Kontakt mit der von uns beauftragten Kanzlei auf.
PS: Weihnachtsgedichte für dieses Jahr sind gestrichen! ::P: